Smartmeter: Ablesen vor Ort war gestern
Oder: wie digitale Stromzähler beim Geld und CO2 sparen helfen
Bis zum Jahr 2032 sollen die herkömmlichen Ferraris-Zähler, die mit der Drehscheibe einfach nur den Strom hoch zählen, der Vergangenheit angehören. Sie werden durch intelligente Messsysteme nach und nach ersetzt. Was es damit auf sich hat und wie sie uns in unserer Tierarztpraxis beim Geldsparen helfen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Schluss mit Einbahnstraßensystemen
Die intelligenten Messsysteme bestehen einerseits aus einem digitalen Stromzähler und andererseits aus einem Kommunikationsmodul, dem sog. Smart-Meter-Gateway. Dieses übermittelt nicht nur den Verbrauch, sondern auch die Nutzungszeit kontinuierlich an den Messbetreiber. Hierdurch wird das Ablesen des Zählers vor Ort künftig unnötig. Der digitale Stromzähler und das Kommunikationsmodul werden zusammen als sog. Smart-Meter bezeichnet. Dieses kann auch z.B. Preis- und Steuersignale empfangen, was es uns in der Praxis ermöglicht, individuelle, maßgeschneiderte Tarife wahrzunehmen.
Smart-Meter schon jetzt verpflichtend
Der Stromnetzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, solche Messsysteme einzubauen in Haushalten mit einem durchschnittlichen 3-Jahres-Verbrauch über 6000 Kilowattstunden (kWh), mit einer Photovoltaikanlage über 7 kWh Nennleistung* und bei solchen mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (Wärmepumpe, E-Ladestation) [1]. Auch wenn keine exakten Daten existieren werden vermutlich viele Tierarztpraxen einen solch hohen Verbrauch, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach und/oder eine E-Ladestation am Parkplatz haben.
Weitere Vorteile durch das Smart-Meter
Mittels Smart-Meter können Verbrauchsspitzen und stromfressende Geräte gut erkannt werden. Deren Austausch steigert die Energieeffizienz. Am Jahresende lassen sich so Abschlags- und Nachzahlungen vermieden. Zudem sind Strombedarf und Netzauslastung für den Stromanbieter besser planbar[2].
Nachteile und Risiken
Neben diesen Vorteilen bestehen auch Nachteile in der Verwendung des Smart-Meters: Mit der Nutzung steigen die Kosten für den Messstellenbetrieb durch die Miete der Geräte im Vergleich zu den analogen Systemen. Muss der Zählerschrank umgebaut werden, können sogar erhebliche Mehrkosten entstehen.
Die intelligenten Messsysteme sind angreifbar, weil regelmäßig Daten übermittelt werden, die es z.B. möglich machen, das Nutzungsverhalten abzulesen. Eine gut funktionierende Firewall ist daher unabdingbar.
Dynamische Stromtarife sind nur dann tatsächlich geldsparend, wenn sich die Stromlast im Haushalt über den Tag deutlich verschiebt (etwa, wenn die Wärmepumpe genutzt oder das E-Auto geladen wird). Das Preisrisiko tragen nach wie vor wir als Endverbraucher [1].
Unser Fazit für die Tierarztpraxis
Das Smart-Meter kann in der Tierarztpraxis durch die direkte Ablesbarkeit und Visualisierung des Stromverbrauchs automatisch einen Anreiz zum Stromsparen schaffen.
Ist das ständig laufende Laborgerät tatsächlich der Stromfresser, für den wir ihn halten? Wieviel Strom verbrauchen Röntgengerät oder OP-Lampe? Das Smart-Meter vermittelt hierüber eine gute Übersicht und verleitet zum Nachjustieren und zum Austausch alter Geräte.
Letztlich unterstützen wir auch unseren Anbieter: Der kann erkennen, wann wir wieviel Strom benötigen und unseren Stromverbrauch besser planen . Dies erlaubt ihm auf die (noch) schwankende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien besser zu reagieren und schafft einen Anreiz, mehr und mehr auf die alternative Energiegewinnung umzusteigen – und wenn er es nicht tut, steigen wir eben um und zwar auf den, der uns mehr Ökostrom maßgeschneidert bietet.
Quellen:
[1] Verbraucherzentrale. Smart Meter: Was Sie über die neuen Stromzähler wissen müssen. Verbraucherzentrale 11.03.2024. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/smart-meter-was-sie-ueber-die-neuen-stromzaehler-wissen-muessen-13275. Letzter Zugriff: 17.05.2024
[2] BMWI. Zählbare Effekte: Das bringen Smart Meter. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 26.02.2020. https://www.bmwk-energiewende.de/EWD/Redaktion/Newsletter/2020/03/Meldung/news2.html. Letzter Zugriff: 17.05.2024